Ich habe mir heute die Vorträge rausgesucht, die sich mit der Zugangsfreiheit des Internets beschäftigt haben. Dies ist ein grosses Thema, wird aber von den meisten Leuten wenig beachtet und – so habe ich den Eindruck – von den Politkern bei uns in der Schweiz noch kaum.
Dabei wird in allen Ländern hinter den Kulissen intensiv an Gesetzen für eine Zugangsbeschränkung gearbeitet. Ein Problem haben alle Gesetzgeber: Es ist nicht ganz klar, welchem Bereich das Thema „Internet“ zugeordnet werden soll. In Deutschland geht man (fälschlicherweise) davon aus, es handle sich um ein neues Medium. Folgerichtig kümmern sich die Rundfunkräte (!) der Länder um die Formulierung einschränkender Gesetze, hier unter dem Titel „Kinder- und Jugendschutz“.
Erste Folgen sind bereits zu sehen: Die ARD darf den Tatort erst um 20.00 Uhr im Internet freigeben. Früher könnten ja Kinder bei der Krimiserie landen.
Wie Alvar Freude ausführte, plant der Rundfunkrat eine Gesetzesvorlage, gemäss der die Betreiber von Websites dazu verpflichtet werden sollen, ihre jeweiligen Texte und Bilder gemäss diesem Gesetz altersgerecht zu codieren. Absicht ist, dass Eltern entsprechende Software auf den Computern ihrer Sprösslinge installieren können, welche die Codieren erkennt. Schöne neue Zeiten für deutsche Blogger.
In Frankreich wollte Herr Sarkozye ein umfassendes, man kann nicht anders sagen als „Zensurgesetz“ in Kraft treten lassen. Das Gesetz wurde jedoch von einem französischen Richter kassiert, der den freien Zugang zur Information höher wertete als die verbreitete Lust der Politiker, dieses anarchische Ding, genannt Internet, endlich unter Kontrolle zu bringen.
Jéremie Zimmermann verbuchte das als wichtigen Sieg. Er meinte zwar, dass der französische Kulturminister noch einen cleveren Umgehungsversuch des Richterspruchs unternehmen werde, das sei jedoch aussichtslos. Die Franzosen seien seinerzeit nicht umsonst für die Rede- und Informationsfreiheit auf die Barrikaden gestiegen.
Die französischen Streiter für die sogenannte Netzneutralität haben sie in der Vereinigung „La Quadrature du Net“ zusammengeschlossen. Ich werde mir den Feed abonnieren, denn die diskutieren grundsätzliche Fragen.
Auf der europäischen Ebene wird ebenfalls intensiv an neuen, restriktiven Gesetzen gearbeitet. Und das ist auch für uns Schweizer von Belang, haben wir doch die blöde Angewohnheit, EU-Gesetze mehr oder weniger unbesehen zu übernehmen.
Die Britin Monica Horten hat sich intensiv mit der Thematik auf Stufe EU für ihre Doktorarbeit beschäftigt. Das Vorgehen der EU ist bemerkenswert: Sie will die Provider in die Pflicht nehmen. Das Thema auf dieser Ebene ist die Regelung des Copyrights. Hier sind denn auch die Verlage, Musikkonzerne und Filmgiganten die treibenden Kräfte.
Kernpunkt der EU-Gesetzgebung: Provider und Copyrightverteidiger sollen miteinander regeln, was ich und du und du und Sie künftig übers Internet noch werden einsehen können. Gut möglich, dass über dieses Gesetz es den Verlagen gelingen könnte, endlich für Nachrichten wieder Closed-User-Gruppen zu schaffen, wie damals, als es nur Print gab.
Wie diese Zukunft aussehen könnte, kann man in UK sehen. Dort gibt es bei den Telecom-Unternehmen bereits verschieden teure Abos im Angebot, wo man für beispielsweise für den Zugang für Wikipedia, Google oder gar für Blogs mehr bezahlen muss, als wenn man sich auf das Unterhaltungsangebot im Netz beschränkt.
Was in den westlichen Demokratie droht, ist also weniger eine staatliche Zensur als vielmehr eine private Zensur aus Gründen von Umsatz und Rendite einerseits und andererseits aus Gründen moralischer Wertvorstellungen.
Das dies nicht neu ist, zeigte am Nachmittag der amerikanische Rechtsprofessor Tim Wu auf. Es war der Jesuit Daniel Lord, der den Zensurcode für die amerikanischen Filmindustrie geschrieben hat. Nicht dass die Moviekonzerne n oder die Regierung das wollten. Doch als in den dreissiger Jahren die Katholische Kirche zu einem Boykott sämtlicher Filmtheater aufrief, knickte die Industrie in und drehte die Filme lange Jahre nach Herrn Lords Moralvorstellungen. Eine, selbstverständlich freiwillige, Zensurgruppe begutachtete bis vor wenigen Jahren jedes Drehbuch. Deshalb mussten Ehepaare im Film immer in getrennte Betten schlafen, in den Sechzigern noch mit einem Nachttisch dazwischen. Vor diesem Hintergrund war „Dirty Dancing“ eine Revolte.
Wu schliesst nicht aus, dass es für das Internet wiederum eine Art privater Zensur geben könnte. Jedenfalls ist es eine historische Tatsache, dass neue Medien immer den gleichen Zyklus durchliefen: Zuerst machten Hunderte oder gar Tausende mit – das Radio in Europa wurde von den aus dem 1. Weltkrieg heimkehrenden Funkern populär gemacht - , dann weden Schranken aufgestellt und das Medium gerät unter die Kontrolle von ein paar wenigen Playern.
Mal schauen. Inwischen findet an der Copyright-Front ein Kampf zwischen zwei Gigangen statt, der, je nach Ausgang der Schlacht, das Internet wohl nachhaltig verändern wird: Viacom gegen Google. Es geht um Youtube. Viacom hat Google auf 1 Milliarde USD verklagt, wegen Verletzung seines Copyrights an Filmen und Fernsehsendungen.
“Google made a deliberate, calculated business decision … to profit from copyright infringement … [and] coerce rights owners like Viacom into licensing their content on Google’s terms.”
The most convincing evidence –- as with the last set of documents released –- stems from internal correspondence between YouTube and Google employees. This time around, Viacom highlights statements like, “YouTube’s content is all free, and much of it is highly sought after pirated clips” and, “YouTube’s business model is completely sustained by pirated content,” that were made by Google executives as the company evaluated acquiring the then-completely profitless video site.


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